02/10/2013

NEWSLETTER Nº 79: Das Ende der Besteuerung von Zinsen und Royalties!

Seit dem 1. Juli 2013 werden Zinsen und Royalties, die von einem Unternehmen in Portugal an ein beteiligtes Unternehmen (Mutter-Tochter-Unternehmen) in einem anderen EU-Staat (oder in der Schweiz) zu zahlen sind, nicht mehr besteuert. Acht Jahre Übergangsfrist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/49/EU sind abgelaufen !

Bereits vorher wurden im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2011/96/EU, die Gewinnausschüttungen von einer Quellenbesteuerung ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist eine direkte Beteiligung an der portugiesischen Gesellschaft von mindestens 10% und daß diese Beteiligung ununterbrochen  nachweislich mindestens ein Jahr gehalten wird. Diese Vorschrift ist ebenso auf Zahlungen an Unternehmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Unternehmen, die in der Schweiz ansässig sind, im letzten Fall mit gewissen Anpassungen der Vorschriften (mindestens 25% Beteiligung, ununterbrochen für zwei Jahre), anwendbar.

Wichtig zu wissen ist, daß der Nachweis für die Anwendung der Steuerbefreiung bei in Portugal abführenden Unternehmen im Fall der Bezahlung von Zinsen und Royalties bis zum Zeitpunkt der normalerweise zu erfolgenden Quellensteuererklärung erfolgen kann (also bis zum 20. des Folgemonats). Werden hingegen Gewinne ausgeschüttet, muß der entsprechende Nachweis bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gewinns erbracht werden !

Für die Befreiung der Quellensteuer auf Zinsen und Royalties sind folgende Grundvoraussetzungen nachzuweisen:

Das begünstigte Unternehmen muß der Körperschaftsteuer unterliegen, eine juristische Gesellschaftsform gemäß Anhang zur EU-Richtlinie 2003/49/EU (Kapitalgesellschaft) vorweisen und in dem entsprechenden EU-Staat oder in der Schweiz steuerlich ansässig sein. Darüberhinaus muß das Unternehmen eine direkte Beteiligung von mindestens 25% ununterbrochen über zwei Jahre an der in Portugal ansässigen Gesellschaft halten.

Solange noch nicht das neue Formular für den o.g. Nachweis vom portugiesischen Finanzminister erlassen wird, kann das alte Formular (Mod. 01 DJR) weiter verwendet werden ! Das ausgefüllte und vom ausländischen Finanzamt bestätigte Formular ist zwei Jahre lang gültig, so dass bei weiteren Zahlungen von Zinsen und/oder Royalties in diesem Zeitraum keine weiteren Nachweispflichten bestehen – es sei denn, es ändern sich inzwischen die Vorschriften ... !

Mit freundlichem Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team

Quelle: Lei Nº 55/2013, de 8 de Agosto und CIRC




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