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17/11/2014 NEWSLETTER Nº 92: Startschuß für EU-Zuschüsse in der Landwirtschaft ! Investitionsvorhaben in der Landwirtschaft oder in Bereiche der Verarbeitung und des Vertriebs von landwirtschaftlichen Produkten können sich zunächst in diesem Jahr seit dem 15. November 2014 bis zum 31. Dezember 2014 um Zuschüsse bewerben. Die von diesem Programm geförderten landwirtschaftlichen Sektoren sowie deren Förderbedingungen sind im Erlass Nº 230/2014 vom 11. November 2014 festgelegt. Bei Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion müssen die förderfähigen Investitionen mindestens 25.000 Euro betragen. Handelt es sich um Investitionen in die Verarbeitung und den Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte erhöht sich der o.g. Betrag auf eine Mindestinvestitionssumme von 200.000 Euro. Die Höchstsumme an Zuschüssen beläuft sich bei der landwirtschaftlichen Produktion auf 2 Millionen Euro nicht rückzahlbarer Zuschuß sowie darüberhinaus auf bis zu 2 Millionen rückzahlbaren Zuschuß. Der Basiszuschuß beträgt 30% der förderfähigen Investitionssumme und kann unter bestimmten Umständen steigen, so z.B. in unterentwickelten Regionen, wenn der Begünstigte einer Erzeugervereinigung angehört, oder bei jungen Landwirten, die sich erstmals niederlassen (je + 10 Prozent Basispunkte). Die maximale Bezuschussung liegt bei unterentwickelten Regionen bei 50% und sonst bei 40% der förderfähigen Investitionssumme. Handelt es sich um Investitionen im Bereich der Verarbeitung und des Vertriebs von landwirtschaftlichen Produkten kann der nicht rückzahlbare Zuschuß bis 3 Millionen Euro betragen. Wird darüberhinaus noch ein weiterer Zuschuß gewährt, so ist dieser zurückzuzahlen. Der rückzahlbare Zuschuß hat eine tilgungsfreie Zeit von 2 Jahren und ist dann innerhalb von 5 bis 7 Jahren zurückzuerstatten. Der Basiszuschuß beträgt 35% der förderfähigen Investitionssumme in unterentwickelten Regionen, sonst 25%. Bei Projekten, die von Erzeugervereinigungen durchgeführt werden, kann ein Aufschlag auf den Zuschuss i.H. von 10 Prozent Basispunkten erfolgen. Schliessen sich Erzeugervereinigungen im Rahmen einer Fusion zusammen, verdoppelt sich der Aufschlag auf 20 Prozentpunkte. Die Bewerbungen sind im Internetportal des Programms Portugal 2020, www.pt-2020.pt, oder im Portal des IFAP, I.P. (Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas), www.ifap.pt einzureichen. Wenn keine zusätzlichen Informationen bzw. Unterlagen benötigt werden (was gemäß unserer Erfahrung eher unwahrscheinlich ist), ist von der zuständigen Stelle eine Entscheidung innerhalb von 60 Werktagen, gezählt ab Abgabefrist der Bewerbungen zu treffen. Wer in den oben genannten Bereichen investieren möchte, sollte sich ranmachen! Mit freundlichen Grüssen ! Ihr CONLUSA-Team Quelle: Portaria nº 230/2014, vom 11. November 2014 |
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