22/06/2016

NEWSLETTER Nº 109: Wenn der Steuerprüfer 2 mal klingelt!

In letzter Zeit häufen sich die Überraschungsbesuche der Steuerprüfer. Unter dem Motto eines „pädagogischen Besuchs“ (Originalwortlaut eines Steuerprüfers) werden Unternehmen und Gewerbetreibende überraschenderweise von zwei Steuerbeamten aufgesucht, die sich über die Ausstellung von Rechnungen informieren.

Zielgruppe sind insbesondere Wirtschaftsteilnehmer, die noch relativ neu auf dem Markt sind, also erst seit einem Jahr. Diese „Jungunternehmer“ könnten ja nicht wissen, wie sie Rechnungen auszustellen haben bzw. welche steuerliche Verpflichtungen vorhanden sind, da möchte man doch von Amts wegen gerne unter die Arme greifen…

Die „Ficha de Informação“ (also der Fragebogen) bezieht sich auf folgende Punkte:

Identifizierung des Unternehmens/Gerwerbetreibenden. Wird die Aktivität in eigenen Räumen ausgeübt (Achtung, hier könnte es später zu Konsequenzen führen , wenn das Haus/Wohnung für gewerbliche Zwecke z.B. an Touristen vermietet wird!)? Wenn nicht, an wen wird Miete bezahlt?

Wie werden Rechnungen ausgestellt? Rechnungsblock, Rechnungserstellungsprogramm, etc.?

Entspricht die ausgeübte Tätigkeit derjenigen, die beim Finanzamt gemeldet ist, und hat das Unternehmen Gesellschafter, die nicht in Portugal steuerlich resident sind?

Für einen pädagogischen Überraschungsbesuch eine Menge Fragen, und wenn die Steuerbeamten nach einer Identifizierung gefragt werden, die sie keinesfalls als erste freiwillig präsentieren, ist mit einer mitunter beleidigten Reaktion zu rechnen…

Also,  sollte es bei Ihnen demnächst an der Tür läuten, muss es keinesfalls der Postmann sein!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Conlusa Team

Quelle: „Plano de Ações Externas Locais de Promoção e Apoio ao Cumprimento Voluntário (PAELAC), aprovado por despacho do Sr. Diretor Geral da Autoridade Tributária e Aduaneira (AT), datado de 8 de Julho de 2014




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