16/09/2010 NEWSLETTER Nr 9: Kontrollmitteilungen aufgrund der EU-Zinsrichtlinie nehmen zu ! Im Juni 2000 wurde im portugiesischen Santa Maria da Feira der Grundstein für eine EU-Zinsrichtlinie gelegt. Zum 1. Juli 2005 trat die EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3.6.2003 in Kraft. Sie führt zu einem intensiven Informationsaustausch innerhalb der EU-Staaten und anderen Drittländer und somit zu einer Zinsbesteuerung über die Grenzen hinaus, sprich am Wohnsitzstaat des Begünstigten. Auch wenn nicht alle Länder der EU (Österreich, Belgien und Luxemburg), sowie Drittstaaten, wie z.B. die Schweiz, Andorra, Liechtenstein u.a. der automatischen Meldepflicht (noch nicht) beigetreten sind, so hat doch die Meldetätigkeit der übrigen 24 EU-Staaten nach Portugal stark zugenommen. Leider ist dabei auch öfter festzustellen, daß die gemeldeten Daten nicht immer korrekt dargestellt sind, was dann in Portugal zu einem erheblichen Klärungsbedarf führen kann. Grundsätzlich erheben die 24 EU-Länder, u.a. die Bundesrepublik Deutschland, keine Quellensteuer auf Zinserträge, soweit der Begünstigte (natürliche Person) in einem anderen EU-Staat oder in einem dem o.g. Abkommen beigetretenem Drittland ansässig ist. Vielmehr verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die sogenannten Kontrollmitteilungen an die zuständigen ausländischen Finanzämter. Die Information hierzu erhält das BZSt. direkt von den in Deutschland ansässigen Banken. Beste Grüsse, Ihr Conlusa-Team |
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