04/10/2010

NEWSLETTER Nr.11: Haushaltsgesetz 2011 – die wichtigsten Massnahmen im Steuerrecht

Am 29. September hat der Ministerrat zusätzliche Massnahmen zur Haushalts-konsolidierung beschlossen. Sie sind wesentliche Bestandteile des Haushalts-gesetzes 2011. Beabsichtigt ist die weitere Vermehrung der Steuereinnahmen und die Reduzierung steuerlicher Vergünstigungen. So soll im Rahmen der Körperschaftsteuer (IRC) das gesamte System der aktuellen Vergünstigungen auf den Prüfstand gestellt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehören u.a. geringere Steuersätze für Unternehmen und Körperschaften, die Schiffe der Handelsmarine oder private Schulen betreiben sowie Steuerbefreiungen für Einkünfte von regionalen Weinanbaukommissionen. Unternehmen die unterirdische Parkhäuser betreiben, sind 25 Jahre lang grundsteuerbefreit. Ebenso erfolgt eine Überprüfung der „benefícios fiscais“ im Rahmen der Einkommensteuer (IRS) wie auch der Abzüge von der zu entrichtenden Einkommensteuer (sog. deduções). So stehen seit „PEC I“ auf dem Prüfstand beispielsweise die „deduções“ im Fall von Ausgaben in den Bereichen der Gesundheit und Bildung. Pensionäre müssen damit rechnen, dass die Renten nicht erhöht werden und dass die steuerliche Freigrenze bei der Pensionsbesteuerung (von derzeit noch 6.000.- €) gesenkt wird. Gerade im vergangenen Jahr vorgenommene Sondererhöhungen im Bereich des Kindergeldes für Bezieher geringer Gehälter um 25 % werden wohl wieder zurückgenommen.

Die unternehmerischen Ergebnisse im Bankensektor sollen mit einer Zusatzsteuer besteuert werden. Der normale Mehrwertsteuersatz (IVA) von derzeit 21 % (seit Juli 2010) wird mit Sicherheit auf 23 % erhöht werden. Die Listen der Güter und Dienstleistungen, die mit den Sondersteuersätzen von derzeit 6 % und 13 % besteuert werden, sollen überprüft werden. Ausserdem soll im kommenden Jahr das im Jahr 2010 verschobene Gesetz über die Sozialabgaben (Código Contributivo) in Kraft treten. Damit kommen neue Belastungen auf Unternehmen, Freiberufler und Arbeitnehmer zu. U.a. ist vorgesehen, dass Unternehmen, die Leistungen von Freiberuflern in Anspruch nehmen, Sozialabgaben in Höhe von 5 % (2,5 % im ersten Jahr), berechnet auf 70 % des in Rechnung gestellten Honorars, abführen müssen.

Das Haushaltsgesetz 2011 soll mithelfen, das für dieses Jahr geplante Staatsdefizit von 7,3 % auf 4,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu senken.

Mit bestem Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team




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