04/01/2011

NEWSLETTER Nº 18: Haushaltsgesetz 2011 – Mehrwertsteuer

Das Haushaltsgesetz 2011 ist am Freitag, den 31.12.2010, im elektronischen Gesetzblatt (DRE) veröffentlicht worden; es handelt sich um das Gesetz Nr. 55-A/2010 vom 31.12.2010.

Ab sofort gilt der normale Mehrwertsteuersatz in Höhe von 23 % (bisher 21 %).

Der Sondersteuersatz beträgt weiterhin 6 % (seit Juli 2010) und der mittlere Steuersatz beläuft sich unverändert auf 13 % (seit Juli 2010). Abgesehen von der allgemeinen Verteuerung bei dem normalen Steuersatz um zwei Prozentpunkte kommt der Verbraucher im Bereich der steuerlich priveligierten Lebensmittel noch einmal mit dem blauen Auge davon.

Anders als ursprünglich von der Regierung vorgesehen werden weiterhin alle bisher niedrig besteuerten Lebensmittel auch in Zukunft mit einer IVA von 6 % oder 13 % besteuert.

Ausser der Anhebung des normalen Steuersatzes gibt es in vier Fällen wesentliche Änderungen:

- Branderkennungs- und Brandschutzmaterial steigt von 6 % auf jetzt 23 %;

- Schnittblumen, Blattwerk sowie Pflanzen zur Dekoration von 13 % auf 23 %;

- Der Besuch von Health- und Fitnessclubs steigt von 6 % auf 23 %;

- Eine wenig bekannte steuerliche Privilegierung entfällt ab sofort für Rentner; sie mussten bis jetzt auf anwaltliche Beratungsleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 6 % entrichten. Nun liegt er bei 23 %.

 

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