25/02/2011

NEWSLETTER Nr. 24: SIFIDE, eine Steuergutschrift im Fall von betrieblichem Aufwand für Forschung und Entwicklung bleibt bei der Streichung von sog. „Benefícios Fiscais“ verschont !

Für Unternehmen, die in der Gewinnzone arbeiten, also IRC zahlen, besteht seit 2005 ein interessantes Steuergutschriftsverfahren: “SIFIDE – Sistema de Inventivos Fiscais à Investigação e Desenvolvimento Empresarial”. Bei vielen Unternehmen geht es  weniger um Forschungsaufwand. Vielfach gibt es aber Investitionen und Aufwand, die gemäss den Vorschriften dieses Verfahrens als Forschungs- und Entwicklungskosten angesehen werden. Das ist beispielsweise der Fall bei der Planung und Ausführung der Optimierung einer Produktionslinie, eines Produktionsverfahrens, einer Maschine oder einer Software. Das Verfahren der Steuergutschrift ist (im Gegensatz zu dem Bezuschussungssystem QREN) relativ einfach. Die jeweiligen Personal-, Betriebs- und Investitionskosten in Forschung und Entwicklung  werden der ADI – Agência de Inovação zur Prüfung vorgelegt, die die Entwicklungsprojekte analysiert und mitunter (politisch gewollt) wohlwollend nachträglich genehmigt.

Für das vergangene Jahr 2010 können Forchungs-  und Entwicklungskosten bis Ende Mai 2011 noch berücksichtigt werden (Abgabetermin für die Körperschaftssteuererklärung Modelo 22). Voraussetzung dafür ist, das eine entsprechende Projektvorlage vorher bei der ADI eingereicht wird; eine Vorabgenehmigung ist hier nicht notwendig.

Die Ausgaben / Kosten im Zusammenhang mit Forschung- und Entwicklung werden zu einem gewissen Prozentsatz (kann in bestimmten Fällen bis zu 82,5% betragen) direkt von der abzuführenden Körperschaftsteuer abgezogen, so dass die Gutschrift sofort genutzt werden kann. Ist eine vollständige Ausnutzung der Steuergutschrift aufgrund eines zu geringen Gewinns und damit zu geringer Körperschaftsteuer nicht möglich, kann eine Restgutschrift sechs Jahre vorgetragen werden.

Die im Haushaltsgesetz 2011 vorgesehene Deckelung der „Benefícios Fiscais” – es müssen mindestens 90% der ansonsten zu zahlenden Körperschaftsteuer (im Jahr 2010 waren es 75%) abgeführt werden - findet bei SIFIDE keine Anwendung!

Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen

Ihr

CONLUSA-TEAM




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