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14/06/2011
NEWSLETTER Nº 32: Wenn Orts- oder Staatsaufschlag zu einer beachtlichen Steuer auf Unternehmensgewinne werden !
Vor etwas mehr als einer Woche ist für Unternehmen die Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung (IRC - Modelo 22) abgelaufen.
Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Portugal wird wie folgt vorgenommen:
12,5 % auf Gewinne von bis zu 12.500 Euro und 25 % auf den darüberliegenden Gewinn.
Diese Prozentsätze erscheinen im Vergleich zu anderen EU - Ländern eigentlich ganz normal und liegen irgendwo im Mittelfeld, wenn da nicht noch die „kleinen“ Aufschläge, wie Orts- und Staatszuschlag wären.
Nicht nur die Besteuerung von Kosten (tributações autónomas), sondern auch die sogenannten „derramas“ können zu einer erheblichen Verzerrung der o.g. Prozentsätze führen:
Die Körperschaftsteuer (IRC) entfällt auf die Bemessungsgrundlage, d.h. den zu besteuernden Betrag (matéria colectável). Dieser Betrag berücksichtigt auch Verlustvorträge, die zu einer erheblichen Herabsetzung der fällig werdenden Steuer führen können.
Im Gegensatz hierzu werden die Aufschläge („derrama municipal“ von bis zu 1,5% auf den Gewinn und „derrama estadual“ 2,5% auf Gewinne, die über 2.000.000 Euro liegen) auf das zu versteuernde Jahresergebnis erhoben. Dieser zu versteuernde Gewinn (lucro tributável) berücksichtigt etwaige Verlustvorträge nicht ! Es kann also vorkommen, daß Unternehmen mit einem umfangreichen Verlustvortrag angesichts der zu entrichtenden Körperschaftsteuer dennoch eine böse Überraschung erleben. Dazu folgendes Beispiel: Jahresgewinn 3.000.000 Euro und anrechenbarer Verlustvortrag 3.000.000 Euro.
Es fällt keine Körperschaftsteuer an, aber an Orts- und Staatsaufschlag werden 65.000 Euro fällig !
Derrama Municipal: 1,5% auf 3.000.000 Euro = 45.000 Euro und Derrama Estadual: 2,5% auf 1.000.000 Euro = 25.000 Euro.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen,
Ihr
Conlusa-Team
Quelle: Artikel 14 des Gesetzes Nº 2/2007 vom 15.1.2007 Artikel 87- A CIRC
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