25/10/2011

NEWSLETTER Nr. 44: Der portugiesische Staatshaushalt 2012 sieht erhebliche Steuererhöhungen vor (Teil I) !

Am 13. Oktober 2010 hat der portugiesische Finanzminister den Regierungsvorschlag für den kommenden Staatshaushalt 2012 dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Darin sind Massnahmen zur Ausgabenreduzierung sowie nicht unerhebliche Steuererhöhungen vorgesehen. Die wohl umstrittenste Massnahme auf der Ausgabenseite sieht für 2012 und 2013 die Einfrierung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds für Staatsbedienstete, Angestellte in öffentlichen Unternehmen und Rentner ab einer bestimmten Einkommensgrenze vor. Darüberhinaus sind Massnahmen zur Kostenkontrolle vorgesehen, die ebenso helfen sollen, das Haushaltsdefizit auf das vorgesehene Maß von höchstens 4,5 % im Jahr 2012 abzusenken. Wir wollen uns insbesondere mit der Einnahmeseite des Staates beschäftigen und die Auswirkungen auf direkte und indirekte Steuern darstellen. In dieser und in den folgenden Newslettern werden wichtige steuerliche Veränderungen kurz dargestellt und soweit notwendig kommentiert:

Direkte Steuern:

IRS (Einkommensteuer):

Die Steuertabelle für das Jahr 2012 bleibt wie im Jahr 2011, d.h., es findet kein Inflationsausgleich statt !

Einkünfte von über 153.300 Euro unterliegen einer Zusatzsteuer von 2,5%!

Der steuerfreie Essenszuschuß i.H. von derzeit 150 % des Zuschusses im öffentlichen Dienst wird auf 130 % zurückgesetzt, was in etwa 5,55 Euro entspricht (in 2011 sind es noch 6,41 Euro). Dies dürfte bei den Mitarbeitern gerade im Hinblick auf die Mehrwertsteuererhöhung von 13% auf 23% in den Restaurationsbetrieben für Unverständnis sorgen.

Die abzugsfähigen Kosten für Immobilien, Erziehung, Gesundheit und Unterhalt werden entscheidend gekürzt:

Bei Immobilienerwerb und Miete (Vertragsabschluss bis 31.12.2011 !) können nur noch 15% der Beträge mit einem Maximalbetrag von jährlich 591 Euro von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Diese Abzugsfähigkeit wird in den nächsten Jahren kontinuierlich herabgestuft, bis 2016 die Abzugsfähigkeit ganz abgeschafft ist.

Gesundheitskosten sind nur noch zu 10% von der Steuerschuld absetzbar mit einer Höchstgrenze von 2 x IAS (=  2 x 419,22 Euro). Bei Familien mit drei und mehr Kindern erhöht sich dieser Betrag um 30% pro Kind.

Kosten im Zusammenhang mit Erziehung bleiben zunächst von diesem Haushalt verschont und sind zu 30% bis zu einem Maximalbetrag von 160% des nationalen Mindestlohnes (485 Euro) von der Steuerschuld abziehbar.

Unterhaltszahlungen sind zu 20% auf einen Maximalbetrag von 1 x IAS pro Begünstigten (419,22 Euro) im Monat von der Steuerschuld absetzbar.

Der grosse Haken bei der Abzugsfähigkeit der o.g. Kosten stellt die Gesamtbegrenzung der abzugsfähigen Kosten ab dem Jahr 2012 dar. Soweit das zu versteuernde Einkommen der Familie zwischen 7.410 und 66.045 Euro liegt, variert die Summe der jetzt gedeckelten abzugsfähigen Kosten zwischen 1.250 und 1.100 Euro, wobei pro Kind 10% hinzukommen. Ab 66.046 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen können keine der o.g. Kosten abgezogen werden !

Eventuell lohnt es sich, ärztliche Eingriffe noch in diesem Jahr durchführen zu lassen. Zu Bedenken sind aber die schon seit 2011 bestehenden Deckelungen (siehe unseren Newsletter Nr. 19) !

Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen,

Ihr

Conlusa - Team

Quelle: Proposta de Lei do Orçamento Nº 27/XII, de 13.10.2011 /
Haushaltsvorschlag für das Jahr 2012




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