02/01/2012

NEWSLETTER Nº 47: Haushaltsgesetz 2012 – erneute Steueramnestie !

Freitag, den 30.12.2011, nachmittags – noch vor dem Ausklang des alten Jahres und nachdem feststand, dass der Präsident der Republik das Haushaltsgesetz 2012 nicht dem Verfassungsgericht zwecks präventiver Verfassungsüberprüfung vorlegt, ist das Haushaltsgesetz 2012 (Lei do Orçamento) veröffenlicht worden. In der nächsten Zeit werden wir über weitere wesentliche Änderungen, hauptsächlich im Steuerrecht, berichten.

Erste Neuigkeit ist, dass es in diesem Jahr wieder eine Steueramnestie geben wird (Regime de Regularização Tributária – RERT III). Sie entspricht von der Idee hergesehen den vorhergegangenen Amnestien RERT I (2005) und RERT II (2010, vgl. NEWSLETTER Nº 4), aber RERT III sieht eine wesentliche Erweiterung bezüglich des Interessentenkreises und den Wegfall von früheren Hindernissen, die Amnestie in Anspruch zu nehmen, vor. Neben dem Inhaber von Vermögenswerten, die sich zum 31. Dezember 2010 weder in Portugal befanden noch dort deklariert wurden, kann die Amnestie nun auch erstmalig von sog. wirtschaftlich Begünstigten (beneficiários efectivos) in Anspruch genommen werden.

Die Vorgehensweise ist einfach: bis zum 30. Juni 2012 muss ein bestimmtes Formular bei der Bank von Portugal oder sonstigen Banken vorgelegt werden. Die “Reinigungsgebühr” beträgt 7,5 % auf den entsprechenden Kontensaldo bzw. den Marktwert von Gesellschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und Lebensversicherungen. Bei RERT I und II betrug die “Reinigungsgebühr” noch bis zu 5 %.

Die letzte Amnestie im Jahr 2010 ist aufkommensmässig ein “Flop” gewesen. Nicht nur mangelndes Vertrauen in das portugiesische Bankensystem, sondern auch der Ausschluss einer Amnestie im Fall von Geldern in bestimmten Steueroasenländern sowie die Einschränkung der Amnestiewirkungen auf Konteninhaber im eigenen Namen und eine Rückführungspflicht (“Repatriierung”) im Fall von Geldern, die ausserhalb der EU oder des EWR lagen, haben damals dazu geführt, dass die Amnestie nicht angenommen wurde.

RERT III erweitert nun die Wirkungen der steuer- und strafbefreienden Amnestie auf den sog. wirtschaftlich Berechtigten. Das ist grundsätzlich derjenige, für dessen Rechnung ein Konto geführt wird. Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten dürfte dem des “wirtschaftlichen Eigentümers”, wie er in der EU-Zinsrichtlinie aus dem Jahr 2003 geregelt ist, entsprechen.

Eine Rückführungspflicht gibt es bei RERT III nicht. Und gegen das Argument eines anfälligen Bankensystems hilt folgende Nachricht: ab dem 1. Januar 2012 gilt in Portugal entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts nun endgültig eine Einlagensicherung bei Bankkonten in Höhe von 100.000.- €.

Wir wünschen Ihnen ein gutes Neues Jahr !

Ihr

CONLUSA-Team

Quellen:

- Lei Nº 64-B / 2011 vom 30.12.2011 (Orçamento do Estado para 2012)
- Limite da garantia para reembolso de depósitos bancários (Conselho de Ministros de 15.12.2011)




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