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Privatpersonen

  

Keine Erbschaftsteuer

Im Jahr 2004 ist die Erbschaftsteuer zugunsten einer Vermögenssteuerreform im Bereich der Immobilien abgeschafft worden. Das Vererben und Schenken an den Ehegatten, den Partner, der mindestens zwei Jahre tatsächlich mit dem Erblasser oder Schenkenden zusammenlebt, oder Verwandte in direkter auf- und absteigender Linie ist steuerfrei. Schenkungen, die nicht in direkter Linie erfolgen, unterliegen einer Stempelsteuer (Imposto de Selo) in Höhe von 10 %. Die Schenkung zu Lebzeiten von in Portugal belegenen Immobilien an Kinder kann ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der persönlichen Nachfolgeplanung darstellen. Ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Immobilie kann dem Erblasser oder Schenkenden zu Lebzeiten den Zugriff zu der Immobilie sichern.

Achtung: die Erbschaftsteuer ist in der Regel kein Bestandteil von sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), d.h., es muß genauestens untersucht werden, in welchem Land Vermögen, Erblasser und Erben sind und wie sich dort gegebenenfalls die Besteuerung entwickelt.

 

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