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Privatpersonen

  

Steuerliche Optimierung durch den Sonderstatus des „Residente Não Habitual“

In Portugal sind bestimmte hochqualifizierte und künstlerische Berufsgruppen wie auch ausländische Rentner, wenn sie im Rahmen ihres Umzugs nach Portugal ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen, steuerlich begünstigt.

Für nach Portugal umziehende Privatpersonen, die den Sonderstatus des „Residente Não Habitual“ zuerkannt bekommen haben, gilt grundsätzlich: soweit in Portugal eine selbständige, oder unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, fällt eine Einkommensteuer (IRS) von 20 % an (zur Zeit zuzüglich 3,5 % Sondersteuer). Für Freiberufler können bestimmte Einkünfte aus dem Ausland in Portugal von der Steuer befreit sein. Renten aus dem Ausland, soweit sie nicht aus einem Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes stammen, sind nach entsprechender Beantragung des Steuerstatus in Portugal ebenso steuerfrei. Dieser steuerliche Sonderstatus hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und ist nicht verlängerbar.

Eine steuerliche Optimierung durch den Sonderstatus des „Residente Não habitual“ ist nicht nur für den ausländischen Rentner interessant, der über hohe Rentenbezüge und sonst keine wesentlichen anderen Einkünfte verfügt, sondern auch für den, der eine nicht so hohe Rente bezieht, sich aber wegen der steuerlichen Begünstigung in Portugal einen Lebensabend leisten kann, den er sich woanders nicht leisten könnte.

 

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