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Unternehmen

  

Steuern in Portugal

Die zu dem Thema wiedergegebenen Steuerinformationen entsprechen dem Stand zum  01. Januar 2012 . 

Körperschaftsteuer
Der normale Körperschaftsteuersatz beträgt in Portugal 25%. Auf Madeira werden Unternehmensgewinne mit 20% besteuert (hiervon ausgenommen sind Unternehmen, die den Sonderregelungen der steuerbegünstigten Zone unterliegen). Auf den Azoren ist eine Reduktion von 30% auf den in Kontinentalportugal gültigen Satz anwendbar.
Bei Unternehmen, die einen zu versteuernden Gewinn von über 1.500.000 € bis 10.000.000 € erreichen, wird eine Sonderabgabe in Höhe von 3% bei über 10.000.000 € von 5% durchgeführt. Die Kreisstädte können auf den zu versteuernden Gewinn einen Steueraufschlag (derrama) von bis zu 1,5% erheben.

Verrechnungspreise
In Portugal gelten strenge Auflagen für die Dokumentation der angewendeten Verrechnungspreise innerhalb von Unternehmen der selben Gruppe. Wir können bei der Erstellung des Steuerdossiers behilflich sein.

Einkommensteuer
Der Einkommensteuersatz beträgt in Kontinentalportugal von 11,5% bis zu 46,50%. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei über 153.300 €, entfällt auf den übersteigenden Betrag eine Steuer von 2,5%. Auf Madeira und Azoren gelten günstigere  Steuersätze.
Für beschränkt steuerpflichtige Personen, die hier vorübergehend ein Arbeitsverhältnis eingehen gilt in der Regel ein Steuersatz von 21,5%. EU-Bürger können aber auch, unter Berücksichtigung des Welteinkommens (Progressionsvorbehalt), den entsprechenden anzuwendenden portugiesischen Steuersatz wählen. Die Steuern werden bei AN und teilweise bei Selbstsändigen (in der Regel 21,5%) vom Unternehmen direkt einbehalten und abgeführt. Für andere Ertragsarten können andere Steuersätze anfallen. Für besondere Berufsgruppen, die aus dem Ausland nach Portugal imigrieren kann unter Umständen ein Steuersatz von lediglich 20% anfallen, sogenannter  „estatuto de residente não habitual“.

Quellensteuer
Im Rahmen der Erhebung der Körperschaftsteuer als auch der Einkommensteuer unterliegen gewisse Geschäfte einer Quellensteuer. So wird z.B. auf Zinsen i.d.R. eine Quellensteuer von 25% erhoben. Diese Quellensteuer hat im Rahmen der Einkommensteuer eine Abgeltungswirkung.
Mieten, soweit diese von buchhaltungspflichtigen Personen bezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 16,5%. Ebenso unterliegen Zinsen und Royalties bis 30 Juni 2013, soweit diese an einem in einem anderen EU-Land gelegenes Unternehmen bezahlt werden, einer Quellensteuer von 5%. Voraussetzung ist, daß die Bedingungen der EU-Richtlinie 49/2003, vom 03. Juni 2003 erfüllt sind. Ansonsten kann die Quellenbesteuerung in Portugal durch Anwendug eines DBA beschränkt werden (z.B. im DBA mit Deutschland im Fall von Zinsen und Dividenden auf 15%). Im Ausland bezahlte Quellensteuern können, soweit ein DBA mit Portugal besteht, angerechnet werden.

Autonome Steuer
Im Rahmen der gewerblichen und unternehmerischen Tätigkeit kann eine Autonome Steuer (Kostensteuer) anfallen. So werden nicht dokumentierte Ausgaben mit 50% und Kosten im Zusammenhang mit KFZ-Nutzung (Abschreibung, Miete, Versicherung, Kraftstoff, Werkstatt, etc.) zu 10% besteuert. Ebenso zu 10% werden Repräsentations- und Reisekosten besteuert, soweit es sich um Kosten handelt, die nicht ausschliesslich mit dem eigenen Personal in Verbindung stehen (Kunden, Lieferanten).

Mehrwertsteuer
Der normale Mehwertsteuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 23%, die reduzierten Sätze 13% und 6%. Auf Madeira und den Azoren sind diese Steuersätze entsprechend noch 16%, 9% und 4%. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs gibt es Einschränkungen.

Stempelsteuer
Die Stempelsteuer begegnet uns im täglichen Leben. Sei es auf Bankgeschäfte, Verträge, beim Kauf von Wertsachen,etc.

Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Kontinentalportugal für städtische Grundstücke (prédios urbanos) 6.5%, wobei gewisse Freibeträge gelten können. Für den Kauf ländlicher Grundstücke fallen grundsätzlich 5% an. Beim Erwerb von Immobilien für ausschliessliche Wohnzwecke gelten gestaffelte Steuersätze bis zu maximal 6%.

Grundsteuer
Mit der Einheitswertreform vom November 2003 sind in Portugal die Einheitswerte für seitdem erworbene Immobilien erheblich gestiegen. Im Gegenzug sind die Steuersätze signifikant herabgesetzt worden. Der normale Steuersatz beträgt bei Häuser, Wohnungen und Baugrundstücke zwischen 0,3% und 0,5% (soweit die Immobilie noch nicht der Neuberwertung unterworfen wurde, wird ein Steuersatz zwischen 0,5% und 0,8% angewendet). Bei ländlichen Grundstücken beträgt der Satz 0,8%. Diese Steuersätze werden von der zuständigen Kreisstadt festgelegt.

Steuerbefreiungen
Unter gewissen Umständen, können Steuerbefreiungen beantragt werden.

Steuervertretung
Die Steuervertretung von nicht im Inland ansässigen natürlichen sowie juristischen Personen kann von uns unter gewissen Bedingungen übernommen werden.

 

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